Kaminbefund, Rauchfangbefund, Vorbefund: Vorbefund bei Neuanschluss von Gasgeräten, Öl, Pellets, offener Kamin, Kaminofen und Kabelschacht
Vorbefund
Für Neuanschlüsse von Feuerstätten für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe (auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletsöfen etc.) bzw. jede Änderung an Ihrer Feuerstätte wird ein positiver Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer benötigt. Dies gilt auch für die Verwendung von Rauchfängen als Ventilation, Luftleitungsanlage oder Kabelschacht.
Unsere Mitarbeiter stellen fest, ob der Rauchfang für den gewünschten Zweck geeignet ist. Es ist daher sinnvoll, schon vor dem Kauf eines neuen Gerätes bzw. der Änderung des Verwendungszweckes mit unserem fachkundigen Mitarbeiter bezüglich der Eignung Rücksprache zu halten.
Weiters empfehlen wir, das schriftlich ausgefertigte Gutachten dem jeweiligen Installations- oder Hafnerunternehmen rechtzeitig vor Beginn der Umbauarbeiten vorzulegen.
